Satzung

Auszug aus der Satzung ...

 

§ 2 Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in Celle.

3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

· die ideelle Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten für darstellende und bildende Kunst
· gedruckte oder digitale Dokumentation derartiger Veranstaltungen und Projekte
· Organisation und Durchführung von Ausstellungen regionaler und überregionaler Künstler
· weitere kulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen, Konzerte und Vorträge).

4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Satzung herunterladen